Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen (§35a)
von DIENST24 Redaktion
Wussten Sie, dass der Staat sich an den Kosten für Reinigung, Gartenpflege oder Handwerksleistungen beteiligt? Der §35a EStG macht’s möglich.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.
Was ist absetzbar?
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung): 20 % der Kosten, bis zu 4.000 € pro Jahr
- Handwerkerleistungen (z. B. Montage, Reparatur): 20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 € pro Jahr
Die wichtigste Regel: nicht bar zahlen
Das Finanzamt erkennt die Kosten nur an, wenn Sie per Überweisung zahlen und eine Rechnung vorliegt. Barzahlung wird nicht akzeptiert — egal wie gut der Beleg ist.
So gehen Sie vor
- Dienstleistung über eine seriöse Plattform buchen
- Rechnung aufbewahren (Material- und Lohnkosten getrennt ausgewiesen)
- Beträge in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen” eintragen
DIENST24 macht’s einfach
Jede Buchung über DIENST24 wird per Überweisung abgewickelt und mit einer ordentlichen Rechnung dokumentiert — perfekt für Ihre Steuererklärung. So sparen Sie doppelt: Zeit und Geld.
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